Ansprechpartner
Heike Kettmann
Oberhausener Str. 394
46240 Bottrop
Tel.: 0152 - 33 95 13 61
E-Mail: Jagdhundewesen
05.10.2019
KREISJÄGERSCHAFT
Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung NRW
Die Kreisjägerschaft hat mit der unteren Jagdbehörde der Stadt Bottrop wieder eine Jagdhundeprüfung organisiert:
Nennungen an:
Heike Kettmann
Oberhausener Str. 394
46240 Bottrop
Tel.: 0152 - 33 95 13 61
E-Mail: Jagdhundewesen
"Wer will zu den Jägern zählen,
läßt kein Wild zu Tode sich quälen,
jagt allein nicht durch die Weite,
führt den guten Hund zur Seite!"
Grundsätzliches zu Jagdhunden:
Eine waidgerechte Jagd ist nur denkbar unter Einsatz von brauchbaren Jagdhunden.Die Anforderungen des heutigen Jagdbetriebs setzen die Maßstäbe zur Klärung der Frage, was denn ein brauchbarer
Jagdhund ist. Die Jägerschaft überprüft stets von Neuem, ob sich die Anforderungskriterien wandeln und definiert danach die Inhalte der zur Feststellung der jagdlichen Brauchbarkeit nötigen
Prüfungsinhalte.Derzeit ist ein Jagdhund brauchbar, der den Anforderungskriterien der nachstehend aufgeführten Brauchbarkeitsprüfung oder vom Inhalt her vergleichbaren Prüfungen entspricht.
Was sind brauchbare Jagdhunde und wie und wo bekommt man sie?
Die Leistungszucht von Jagdhunden – ausgerichtet auf eine strenge Zuchtauslese im Jagdeinsatz – ist an den Fürstenhöfen in Deutschland über viele hundert Jahre betrieben worden.
1879 schlossen sich Jagdhundefreunde mit dem Ziel der Förderung der Zucht von Jagdhunden in Hannover zusammen. Sie führten Begriffe der Ethik in die Jagd ein, stellten Gedanken des Tierschutzes
anderen Überlegungen voran und prägten den Begriff der Waidgerechtigkeit. Unlösbar damit verbunden verstanden sie darunter vor allem die Jagd mit dem brauchbaren Hund. Stellvertretend für andere sei
in diesem Zusammenhang an Diezel, Riesenthal, Oberländer und Hegewald erinnert. Diese Männer bildeten ethisch, kynologisch und organisatorisch die Wurzeln für das Entstehen unseres heutigen
Jagdgebrauchshundewesens.
Der 1875 als Vereinigung der Jäger gegründete "Allgemeine Deutsche Jagdschutzverein", unterstützte durch Veröffentlichungen in seinen Publikationen die Gedanken der Jagdkynologen und half, aktiv
deren Ziele der Jägerschaft nahe zubringen.
In dieser Zeit begann man auch Rassestandards für Jagdhunde zu definieren und nur mehr danach "rein" zu züchten, d. h. nur noch solche Hunde zu paaren, die dem Standard einer Jagdhunderasse
entsprachen. Die Leistung im Jagdbetrieb, einheitlich geprüft über ein ständig verfeinertes System, blieb weiterhin Grundlage der Zucht.
Zumindest die deutschen Jagdhunderassen bieten seither infolge der strengen Zuchtauslese ein für den Jagdbetrieb in unseren Jagdrevieren genetisch fest verankertes Potential an Leistungsbereitschaft
und Fähigkeiten. Nicht immer ist dies bei Jagdhunderassen aus dem Ausland so verankert. Ein Jäger erhält mit einem rein gezogenen Jagdhund aus Deutschland (mit Papieren eines dem
Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angeschlossenen Zuchtverbandes) die größtmögliche Gewähr, einen Jagdbegleiter zu bekommen, der alle anfallenden Aufgaben im heimatlichen Jagdbetrieb in optimaler Weise
erfüllt.
Der Jagdgebrauchshundverband als Dachorganisation für das Jagdhundewesen in Deutschland hat die Aufgabe, die Zuchtvereine der oben aufgeführten Jagdhundrassen zusammenzuschließen und die Prüfung und
Zucht für die Beschaffung brauchbarer Jagdhunde zu fördern. Darüber hinaus ist der JGHV verantwortlich für die Aus- und Fortbildung von Verbandsrichtern und für die Förderung des jagdkynologischen
Wissens in der Jägerschaft. Der Jagdgebrauchshundverband führt das Deutsche Gebrauchshund-Stammbuch (DGStB) als Leistungsnachweis für die Jagdhunde und Dokumentation der Verbandsarbeit.
Haltung und Einsatz qualifizierter Hunde im Jagdbetrieb sind Grundvoraussetzungen jeder ordnungsgemäßen und tierschutzkonformen Jagdausübung.
Es bestehen allerdings noch Differenzen zwischen den Vorstellungen des Tierschutzes und den Zielsetzungen vieler Jäger hinsichtlich der Ausbildung und Leistungsförderung von Hunden. Diese Probleme müssen kritisch bewertet und überwunden werden.
Hundehaltung und Ausbildung
Erwerb und Rasseauswahl sollten sich an den Einsatzmöglichkeiten des jeweiligen Führers orientieren.
Hunde können den an sie gestellten Erwartungen nur dann gerecht werden, wenn sie ständig in jagdlicher Praxis gefordert sind.
Die Haltungsbedingungen für die Hunde ergeben sich aus der geltenden Rechtslage.
Die Ausbildung der Hunde im Revier erfolgt unter strikter Beachtung der Setz- und Brutzeiten sowie der Ruhebedürftigkeit der frei lebenden Tierwelt.
Der Einsatz lebender Tiere zu Schulungszwecken ist untersagt. Stöberveranlagung und die Arbeit nach dem Schuss - z.B. am Wasser - werden unter Hinzuziehung erfahrener und qualifizierter Hunde im
praktischen Jagdbetrieb geübt.
Die Baujagd kann, sofern sie als unerlässlich erachtet wird, in genehmigten Kunstbau-Anlagen trainiert werden.
Das Prüfungswesen
Jagdhundeprüfungen sind unverzichtbar für die züchterische Bewertung der Hunde, für die Umsetzung der Tierschutzanforderungen, die Qualifizierung der Hundeführer und die Erfüllung von
Haftungsansprüchen.
Die Prüfungen sind, im Hinblick auf die genannten Erfordernisse, vom Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) und seinen Mitgliedsvereinen auszurichten.
Kritisches Thema in diesem Zusammenhang ist der Zeitraum der Jugendsuche im Frühjahr. Sie sollte unbedingt jeweils vor dem 01. 04. abgeschlossen sein.
Mehrfachprüfungen von Hunden auf der selben Prüfungsebene sind grundsätzlich zu vermeiden (keine "Punktejagd", keine Zuchtausleseprüfung).
Die Ausbildung der Junghunde sollte an ausgewachsenem Wild im Herbst angestrebt werden.
Der praktische Jagdbetrieb
* Der Jagdausübungsberechtigte ist verantwortlich für den Einsatz qualifizierter Hunde im Jagdbetrieb.Dieses bedeutet im Einzelnen, dass :
* bei der Ausübung der Niederwildjagd brauchbare Hunde zum Vorstehen und zur Arbeit nach dem Schuss mitgeführt werden,
* bei der Stöber-/Bewegungsjagd laut jagende Hunde mit Stockmaßen unter 60 cm zum Einsatz kommen, wobei Reviergröße und -struktur eine Durchführung dieser Jagdart praktikabel erscheinen lassen
müssen,
* Wild, wenn es nicht tödlich getroffen ist oder wenn es durch Verkehrsunfälle verletzt wird und flüchtet, mit zur Nachsuchenarbeit qualifizierten Jagdhunden nachgesucht werden muss,
* auch nach einem vermeintlichen Fehlschuss stets eine Kontrollsuche vorzunehmen