DJV-Vorschriften des Jagdhornblasen
in der ab 1.9.1996 geltenden Fassung
-mit den zwischenzeitlich ergangenen Änderungen (Stand: März 2000)
A. Allgemeines
1. Zur Pflege des Jagdhornblasens als einem wesentlichen Bestandteil des jagdlichen Brauchtums wird empfohlen, in den Kreisgruppen bzw. Kreisvereinen oder Jägerschaften der Landesjagdverbände – Landesvereinigungen der Jäger - Jagdhornbläsergruppen zu bilden. Diese sind keine selbstständigen Gliederungen, sondern unterstehen deren Vorständen.
2. Zu den Aufgaben einer Bläsergruppe gehören
- die Pflege und Förderung des jagdlichen Brauchtums
- die Ausbildung im Jagdhornblasen, insbesondere des jägerischen Nachwuchses.
3. Angehörige einer Bläsergruppe müssen Mitglieder eines dem Deutschen Jagdschutz-Verband e.V. angehörenden Landesjagdverbandes oder dessen Untergliederungen sein.
4. Die Mitglieder einer Bläsergruppe tragen bei geschlossenem Auftreten in der Öffentlichkeit einheitliche Jagdkleidung. Verwechslungen mit Berufskleidungen (Forstbeamte, Berufsjäger) sind zu vermeiden.
B. Richtlinien für die Durchführung von Wettbewerben im Jagdhornblasen
Um vergleichbare Ergebnisse bei Landes- und Bundeswettbewerben im Jagdhornblasen zu erhalten, gelten folgende Richtlinien:
1. Ziel der Wettbewerbe ist es,
- die Breitenarbeit im Jagdhornblasen zu fördern
- alle Jäger mit den Deutschen Jagdsignalen vertraut zu machen
- einen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit des DJV zu leisten
2. Teilnahmeberechtigt sind Fürst-Pless-Horn-Bläsergruppen und in der Klasse G gemischte Bläsergruppen, bestehend aus Bläsern des Fürst-Pless-Horns und des Parforce-Horns in B. Jeder Bläser darf bei einem Wettbewerb nur in einer Gruppe und in einer Klasse mitwirken, mit Ausnahme des musikalischen Leiters.
3. Teilnahmeberechtigt am Bundeswettbewerb sind Bläsergruppen der Kasse A und der Klasse G, die auf einem Landeswettbewerb mindestens 585 Punkte erreicht haben. Die Nennung erfolgt durch die Landesjagdverbände. Ihre Anzahl kann beschränkt werden.
4. Auftreten der Gruppen
a. Innerhalb der Gruppen ist einheitliche Jagdkleidung zu tragen. Berufsjäger und Forstleute können ihre Berufskleidung tragen, auch wenn sie in Farbe und Schnitt von der der anderen Teilnehmer abweicht.
b. Der Vortrag erfolgt in gegrätschter Beinstellung, linke Hand in der Hüfte, Finger geschlossen. Das An- und Absetzen der Hörner erfolgt einheitlich. Stimmzüge für Hörner sind erlaubt.
c. Dirigenten sind nicht zugelassen.
d. Die Reihenfolge des Auftretens der einzelnen Gruppen wird durch ein Los entschieden.
e. Die in den Klassen A-C geforderten Jagdsignale sind nach dem Signalbuch „Die Jagdsignale“, herausgegeben vom Deutschen Jagdschutz-Verband e.V., Blackwell Wissenschafts-Verlag, Berlin, und die in der Klasse G geforderten Jagdsignale nach dem „Handbuch der Jagdmusik“, Band I, BLV-Verlagsgesellschaft, München, -jeweils neueste Auflage- zu blasen.
5. Einteilung in Klassen
a. In Klasse C sind nur die wichtigsten, für die Durchführung von Gesellschaftsjagden erforderlichen Jagdsignale zu fordern.
Diese sind:
Sammeln der Jäger
Aufbruch zur Jagd
Anblasen des Treibens
Aufmunterung zum Treiben
Treiben zurück
Treiber in den Kessel
Aufhören zu schießen
Sau tot
Reh tot
Hase tot
Jagd vorbei
Kaninchen tot
Flugwild tot
Zugelassen sind nur Fürst-Pless-Hörner*.
Die Mindeststärke der Gruppe beträgt sechs Bläser. Es sind vier Signalgruppen mit fünf der vorstehend aufgeführten Jagdsignale zu bilden, aus denen eine Gruppe durch das Los bestimmt wird. Diese Signalgruppe wird von allen Bläsergruppen vorgetragen.
b. In Klasse B sind folgende Jagdsignale zu fordern:
Begrüßung
Aufbruch zur Jagd
Das Ganze
Anblasen des Treibens
Laut treiben
Halt
Aufmunterung zum Treiben
Treiben zurück
Treiber in den Kessel
Aufhören zu schießen
Hegeruf
Sammeln der Jäger
Notruf
Zum Essen
Hirsch tot
Damhirsch tot
Sau tot
Reh tot
Fuchs tot
Hase tot
Kaninchen tot
Flugwild tot
Jagd vorbei
Antwort
Halali
Zugelassen sind nur Fürst-Pless-Hörner*.
Die Mindeststärke der Gruppe beträgt acht Bläser. Es sind fünf Signalgruppen mit fünf Jagdsignalen zu bilden, von denen eine Gruppe durch das Los bestimmt wird. Diese Signalgruppe wird von allen Bläsergruppen vorgetragen.
c. In der Klasse A sind alle Jagdsignale zu fordern. Zugelassen sind nur Fürst-Pless-Hörner*). Die Mindeststärke der Gruppe beträgt zehn Bläser. Es sind fünf Signalgruppen mit fünf Jagdsignalen zu bilden, aus denen eine Gruppe durch das Los bestimmt wird. Diese Signalgruppe wird von allen Bläsergruppen vorgetragen.
d. In der Klasse G sind alle Jagdsignale zu fordern. Zugelassen sind Fürst-Pless-Hörner*) und Parforce-Hörner in B. Die Mindeststärke einer Gruppe beträgt zwölf Bläser. Es sind fünf Signalgruppen mit je fünf Signalen zu bilden, aus denen eine Gruppe durch das Los bestimmt wird. Diese Signalgruppe wird von allen Bläsergruppen vorgetragen.
*Ventilhörner dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie als „Pleß-Hörner“ in sogenannter „Naturhornhaltung“ o h n e Betätigung der Ventile benutzt werden.
Bläsergruppen der Klassen C und B, die bei einem Landeswettbewerb 585 Punkte erreicht haben, steigen in die nächst höhere Klasse auf
6. Freie Vorträge
Bläsergruppen, die sich nicht am Wettbewerb beteiligen wollen, können für freie Vorträge und ohne Bindung an eine Mindeststärke zugelassen werden. Eine Bewertung durch das Richterkollegium erfolgt nicht
7. Bekanntgabe der Pflichtsignale
Die durch Los entschiedenen Signale werden am Tage des Wettbewerbs bekanntgegeben.
8. Bewertung
a. Die Bewertung erfolgt durch ein Richterkollegium, das aus fünf Sachverständigen besteht. Jeder Richter hat die vorzutragenden Signale für sich zu bewerten nach:
· Gesamteindruck (von der Einnahme der Grätsch-Stellung bis zur Beendigung des Vortrages)
· Tonreinheit
· Notengerechter Vortrag
Die Bewertung erfolgt durch Einzelpunktvergabe, die von jedem Richter in einem Bewertungsbogen eingetragen wird, wie folgt:
Gesamteindruck 1 - 5 Punkte
Tonreinheit 1 - 30 Punkte
Notengerechter Vortrag 1 - 30 Punkte
Halbe Punkte werden nicht vergeben.
b. Von der Auswertungskommission werden die erreichten Punktzahlen in einen Computer eingegeben und weiter verarbeitet. (–Vgl. Anlage 2-)
Hierbei ist zunächst bei jedem einzelnen Signal die höchste und niedrigste Punktzahl zu streichen. Die verbleibenden Bewertungsergebnisse sind zu addieren. Die Summe der Punkte aller fünf Signale ergibt die Gesamtpunktzahl für eine Bläsergruppe.
9. Leistungsauszeichnung
Bläsergruppen, die bei einem Landeswettbewerb in ihrer Klasse
mindestens 390 Punkte erreichen, erhalten eine Urkunde.
Bläsergruppen, die bei einem Landeswettbewerb in ihrer Klasse mindestens 585 Punkte erreichen, erhalten eine Urkunde sowie für jeden Teilnehmer in
Klasse C die Hornfesselspange des LJV in Bronze
Klasse B die Hornfesselspange des LJV in Silber
Klasse A und G die Hornfesselspange des LJV in Gold.
Bläsergruppen, die bei einem Bundeswettbewerb mindestens 585 Punkte erreichen, erhalten eine Urkunde. Bläsergruppen, die bei einem Bundeswettbewerb mindestens 780 Punkte erreichen, erhalten eine Urkunde und für jeden Teilnehmer die Hornfesselspange des DJV in Gold.
10. Bläserhutabzeichen
Die Landesjagdverbände können anlässlich von Bläserwettbewerben oder aufgrund einer Prüfung, die den Anforderungen an die Leistung in Klasse C entspricht, Bläserhutabzeichen verleihen.

